Der Kampf um Pflegestufe 2 – Jede Minute zählt
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| Durch gute Vorbereitung die Pflegestufe 2 durchsetzen |
Wer
den Antrag auf eine Pflegestufe stellt, hat in der Regel eine
Vorstellung davon, welche Pflegestufe erreicht werden sollte. Seit
Beginn des Jahres 2013 haben viele Versicherte große Probleme,
die Pflegestufe 2 durchzusetzen. Es hagelt Ablehnungen und
die Pflegekassen versuchen mit allen möglichen Tricks es den
Pflegebedürftigungen so schwer, wie möglich zu machen. Im vorigen
Jahr wurden die Gutachter des Mdk zu fast 838.000
Erstbegutachtungen geschickt. Nur in 13,3 Prozent aller
Fälle befanden die Gutachter, dass der Pflegebedarf der Pflegestufe
2 entspricht. Meist liegen Welten zwischen der Minutenzahl der
MdK–Gutachter und der Einschätzung der Betroffenen.
Sehr
auffällig ist, dass Verwehren von Zweitgutachten im
Widerspruchsverfahren. Die Entscheidungen werden dann nach Aktenlage
entschieden, wenn dies überhaupt der Fall ist.
Die
Praxis zeigt, dass die Versicherten nur einen Einzeiler von der
Pflegekasse erhalten, in dem Ihnen mitgeteilt wird, dass
ihr Widerspruch eingehend
geprüft wurde und man leider nicht anders entscheiden kann, als die
Pflegestufe 2 abzulehnen.
Das
ist eine empörende Situation. Ich bin der Meinung, dass jeder
Antragsteller ein Recht auf ein plausible und ausführliche
Begründung hat, weshalb die Pflegestufe abgelehnt wurde!
Nun
wird dem Versicherten noch das Angebot unterbreitet,
den Widerspruch zurück
zu ziehen oder aber er kann ihn auch aufrecht halten, aber man so
soll sich doch nochmals äußern, warum man an dem Widerspruch
festhält.
Geht
man tatsächlich den Weg und hält den Widerspruch aufrecht, dann
übergibt die Pflegekasse die Entscheidung dem Widerspruchsausschuss,
übrigens ist auch dieser Ausschuss eine Institution der Pflegekasse
und somit keineswegs unabhängig. Sollte die Entscheidung tatsächlich
dem Widerspruchsauschuss übertragen werden, heißt es erstmal Geduld
haben, denn angeblich tagt man nur einmal im Quartal. Im Ergebnis
erhalten die Versicherten in der Regel über diese Institution
ihren klagefähigen Bescheid.
So
vergehen möglicherweise von der Antragstellung bis zum klagefähigen
Bescheid schnell mal 3-4 Monate. und dem Versicherten bleibt nichts
anderes übrig, als vor dem Sozialgericht zu klagen.
Nach
so vielen Monaten ist bereits ein völlig anderer Pflegezustand zu
verzeichnen. Sollte dann doch irgendwann aufgrund eines neuen
Antrages die gewünschte Pflegestufe 2 zuerkannt werden, obwohl sie
dem Versicherten bereits zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung
zustand, verliert er seine finanziellen Altansprüche, weil er
gegenüber der Pflegekasse nicht mehr beweisen kann, dass dieser
jetzt ermittelte Pflegebedarf bereits zu einem früheren Zeitpunkt
vorlag.
Diese
geschilderte Situation ist leider kein Einzelfall! Für alle
Betroffenen ist eine solche Entwicklung in ihrem
Pflegestufenverfahren äußerst frustrierend und man ist weit
entfernt von der eigentlichen Zielstellung.
Meine
Empfehlung: Sinnvoll ist es, sich bereits vor der Antragstellung der
Pflegestufe an eine unabhängige Pflegeberatung zu wenden. Im Rahmen
eines Hausbesuchs kann man sich ein unabhängiges Gutachten bzw. eine
Pflegebedarfsanalyse erstellen lassen. Man erfährt zeitgleich mit
welcher Pflegestufe zu rechnen ist und erhält einen Beweis in die
Hände, wie hoch der Pflegebedarf bereits zum Zeitpunkt der
Antragstellung war. In der Regel bieten Pflegeberatungen den
Betroffenen weiterführende Unterstützung im Antrags- und
Widerspruchs-verfahren sowie eine Begleitung durch die
MdK-Pflegebegutachtung.
Leider
bieten die kostenfreien Pflegeberatungen der Pflegestützpunkte
solche weitreichenden Unterstützungsangebote und -maßnahmen nicht
an. Da die Pflegestützpunkte Institutionen der Pflegekassen sind und
durch diese finanziert werden, wäre es für die Pflegekassen doch
eher kontraproduktiv.



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